Einführung einer CO2-Emissionskomponente

Ab dem 1. März 2024 wird die Tschechische Republik eine neue Komponente der Mautgebühren einführen, die die CO2-Emissionen der im elektronischen Mauterhebungssystem registrierten Fahrzeuge berücksichtigt. Mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/362 des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Einführung einer neuen Mautkomponente in Kraft treten, die zur Deckung der Kosten der CO2-Emissionen aus dem Betrieb von Fahrzeugen auf mautpflichtigen Straßen in der Tschechischen Republik erhoben wird.

Mit der Änderung werden fünf CO2-Emissionsklassen eingeführt. Die CO2-Emissionsklasse 1 hat die höchsten Gebühren, während die CO2-Emissionsklasse 5 die günstigste ist und für emissionsfreie Fahrzeuge gedacht ist.

GIBT ES ETWAS, DAS BEACHTET WERDEN MUSS? DAS DATUM DER ERSTZULASSUNG DES FAHRZEUGS IST ENTSCHEIDEND

  • Es gibt keine zwingenden Maßnahmen, die die Transportunternehmen ergreifen müssen. Zunächst werden alle Fahrzeuge in die CO2-Emissionsklasse 1 eingestuft, zu der schätzungsweise mehr als 90 % der Fahrzeuge gehören.
  • Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum vor dem 1. Juli 2019 sowie alle Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 (Busse) kommen nicht für die höhere CO2-Emissionsklasse (2-5) in Frage. Deren Betreiber müssen daher keine Maßnahmen ergreifen.* 
  • Liegen für ein Fahrzeug die Werte der geforderten Attribute nicht in dem Umfang vor, der zur Bestimmung der CO2-Emissionsklasse (2-5) ausreicht, oder erfüllt das Fahrzeug nicht die Voraussetzungen für die Einstufung in diese Klassen, verbleibt das Fahrzeug in der CO2-Emissionsklasse 1.
  • Betreibern von Fahrzeugen mit einem Erstzulassungsdatum nach dem 1. Juli 2019 wird empfohlen, die Fahrzeugdokumentation des Herstellers (COC, CIF) zu prüfen und dann den CO2-Emissionsklassen-Finder unter www.mytocz.eu/co2_finden zu nutzen, um zu prüfen, ob sie für eine Neuzulassung in eine bessere CO2-Emissionsklasse mit einem niedrigeren Mautsatz in Frage kommen.
*(mit Ausnahme von Fahrzeugen, die mit reinem Strom und Wasserstoff betrieben werden - diese fallen unter die CO2-Emissionsklasse 5)

ICH HABE EIN FAHRZEUG, DAS NACH DEM 1.7.2019 ZUGELASSEN WURDE, UND GLEICHZEITIG HAT DIE SUCHMASCHINE DIE MÖGLICHKEIT BESTÄTIGT, IN EINE HÖHERE CO2-EMISSIONSKLASSE EINGESTUFT ZU WERDEN. WIE SOLL ICH VORGEHEN?

  • Wenn Sie ein Fahrzeug in eine höhere CO2-Emissionsklasse als CO2 1 einstufen lassen wollen, müssen Sie Dokumente in das elektronische Mauterhebungssystem einreichen, die belegen, dass die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind (insbesondere Daten aus den Herstellerunterlagen: COC, CIF). Diese Verpflichtung kann durch Einreichung beim Customer Self Service (www.mytocz.eu) oder per E-Mail oder bei den Kontaktstellen erfüllt werden. Ausgewählte Tankkartenaussteller werden ihren Kunden auch bei der Übermittlung der Unterlagen behilflich sein.
  • Wird das Fahrzeug nicht in die richtige CO2-Emissionsklasse eingestuft, drohen dem Betreiber keine Strafen

 


DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN: EINFÜHRUNG VON CO2-EMISSIONSGEBÜHREN

Warum wird die CO2-Abgabe eingeführt? 

Die Tschechische Republik kommt damit ihrer Verpflichtung nach, die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022/362 des Europäischen Parlaments und des Rates mit den Änderungen ab dem 1. März 2024 umzusetzen. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine weitere Senkung der CO2-Emissionen zu fördern. 

Gibt es eine Frist, bis zu der ich die Prüfung für nach dem 1. Juli 2019 zugelassene Fahrzeuge durchführen muss?

Die Prüfung ist keine Verpflichtung für den Fahrzeugbetreiber. Wenn Sie ein Fahrzeug betreiben, das für eine höhere CO2-Emissionsklasse in Frage kommt, es aber in der CO2-Emissionsklasse 1 belassen, werden Sie nicht bestraft, sondern zahlen lediglich einen höheren Mautsatz.

Sie können jederzeit in der Zukunft eine höhere CO2-Emissionsklasse prüfen und beantragen, es gibt keine Frist für die Einreichung eines elektronischen Antrags. 

Kann ich eine höhere CO2-Emissionsklasse beantragen, wenn ich ein Fahrzeug habe, das nach dem 1. Juli 2019 zugelassen wurde?

Nein, auch Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2019 zugelassen werden, erfüllen nicht immer die erforderlichen Parameter. Laut einer CzechToll-Analyse werden nur 5 bis 10 Prozent der heute im elektronischen Mautsystem registrierten Fahrzeuge die höhere CO2-Emissionsklasse erreichen. 

Der entscheidende Punkt ist die Erfüllung der Parameter gemäß der Suchmaschine für CO2-Emissionsklassen auf www.mytocz.eu/co2_finden und die Vorlage aller erforderlichen Dokumente.

Ich habe die COC, CIF oder die notwendigen Informationen nicht...

Diese Dokumentation kann nur beim Fahrzeughersteller angefordert werden. Bitte denken Sie daran, dass dies nur für Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum nach dem 1. Juli 2019 sinnvoll ist.

Wenn die Bescheinigungen für das Fahrzeug keine Werte für die erforderlichen Attribute enthalten, die ausreichen, um eine CO2-Emissionsklasse 2, 3, 4 oder 5 zu bestimmen, oder die Anforderungen für die Aufnahme in diese Klassen nicht erfüllen, wird das Fahrzeug der CO2-Emissionsklasse 1 zugeordnet.

Wie viel Prozent der Fahrzeuge werden in eine höhere CO2-Emissionsklasse eingestuft werden können?

Nach der Analyse von CzechToll werden nur 5 bis 10 Prozent der derzeit im elektronischen Mautsystem registrierten Fahrzeuge für die höhere CO2-Emissionsklasse in Frage kommen. Die Erfahrung in Ländern, in denen das System der CO2-Emissionsklassen bereits eingeführt wurde, zeigt, dass Fahrzeuge, die die Parameter für eine höhere Emissionsklasse als CO2 1 erfüllen, in den allermeisten Fällen erst bei den ersten Zulassungen im Jahr 2022 erscheinen.

Entscheidend ist, dass die Parameter gemäß dem CO2-Emissionsklassen-Finder auf www.mytocz.eu/co2_finden erfüllt werden und alle erforderlichen Dokumente vorgelegt werden.