Änderungen des Mautsystems ab 1.3.2024

Eine Zusammenfassung wichtiger Änderungen im elektronischen Mautsystem, die am 1.3.2024 aufgrund der Implementierung der Richtlinie (EU) 2022/362 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Novelle des Straßengesetzes 13/1997 Gbl., in der geänderten Fassung in Kraft treten werden.

Einführung des CO2-Emissionsanteils
Änderung der Kategorisierung der mautbefreiten Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb
Mautsätze
Änderungen auf den mautpflichtigen Straßen


Einführung des CO2-Emissionsanteils

Ab dem 1.3. 2024 wird die Tschechische Republik eine neue Mautgebühr einführen, die den CO2-Emissionenausstoß der im elektronischen Mautsystem registrierten Fahrzeuge berücksichtigt. Mit der Implementierung der Richtlinie (EU) 2022/362 des Europäischen Parlaments und des Rates wird eine neue Mautgebühr eingeführt, die zum Zweck der Rückführung der Kosten für CO2-Emissionen, die durch Fahrzeuge im Betrieb auf den mautpflichtigen Straßen in der Tschechischen Republik verursacht werden, eingezogen wird. 

Alle Informationen über die Einführung des neuen CO2-Emissionsanteils finden Sie unter www.mytocz.eu/co2

Änderung der Kategorisierung der mautbefreiten Fahrzeuge mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb

Ab dem 1.3.2024 wird die Mautbefreiung für elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 4,25 t aufgehoben. Diese Fahrzeuge werden neu der Mautpflicht unterliegen, konkret der Straßenbenutzungsgebühr und der Lärmbelastungsgebühr (die Gebühren für Luftverschmutzung und CO2-Emissionen werden dann Null betragen). Die Fahrzeuge müssen standardmäßig im Pre-Paid oder Post-Paid Modus registriert und mit einem Bordgerät ausgestattet werden.

Elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge mit einem höchstzugelassenen Gewicht von bis zu 4,25 t werden weiterhin im elektronischen Mautsystem an den Kontaktstellen als befreit registriert und müssen mit einem befreiten Bordgerät ausgestattet sein.

Mautsätze 

Mit der Einführung der CO2-Emissionskomponente werden sich die Mautsätze ab dem 1. März 2024 ändern. Die neuen Mautsätze finden Sie hier.

Änderungen auf den mautpflichtigen Straßen

Ab dem 1. März 2024 kommt es zur Erweiterung des mautpflichtigen Straßennetzes um die neu eröffneten Straßenabschnitte I/27 und I/38 und zur Aufhebung mancher mautpflichtigen Straßenabschnitte I/11 und zur Änderung der Straßenkennzeichnung der Straße I/11 auf I/68.

Die Liste der neuen mautpflichtigen Abschnitte: 

  • I/27 Chlumčany - Dolní Lukavice in der Gesamtlänge 3,86 km
  • I/38 Havlíčkův Brod Umgehungsstraße in der Gesamtlänge 3,9 km

Aufhebung des mautpflichtigen Abschnittes:

  • I/11 Ropice – Nebory in der Gesamtlänge 0,75 km

Änderung der Straßenkennzeichnung der Straße I/11 auf I/68 im Straßenabschnitt Nebory – Mosty u Jablunkova (I/11,SH-SK) in der Gesamtlänge 26,45 km.